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Für Frauen* in Wohnungsnot

2026 03 05 banner 8. märz

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Flyer zu unserem Beratungsangebot
Laden Sie hier den Flyer mit unserem Beratungsangebot als digitale PDF herunter.
Anforderungen an den Gewaltschutz für Frauen
Laden Sie hier unsere PDF zum Thema "Anforderungen an den Gewaltschutz für Frauen - Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Wohnungsnotfallhilfe Stuttgart" herunter:
Wohnungslos in Stuttgart - ein Wegweiser
Laden Sie jetzt unseren Wegweiser "Wohnungslos in Stuttgart" (Stand 2024) als PDF herunter.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich für das erste Gespräch einen Termin vereinbaren?

Nein. Sie müssen keinen Termin vereinbaren. Sie können montags, mittwochs oder donnerstags
zwischen 9:00 und 11:00 Uhr während unserer offenen Beratungsstunde vorbeikommen. Bitte
planen Sie gegebenenfalls etwas Wartezeit ein. In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam Ihre
aktuelle Situation und besprechen, welche Unterstützung für Sie sinnvoll ist. Wenn viele Frauen* zur
Beratung kommen, können wir nicht alle am selben Tag beraten. Manche müssen deshalb am
nächsten Tag wiederkommen.

Unser Beratungsangebot richtet sich an Frauen* ab 25 Jahren ohne minderjährige Kinder im
Haushalt. Es ist für Frauen*, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind oder in
schwierigen Wohnverhältnissen leben. Auch Paare ab 25 Jahren können sich an uns wenden. Wir
prüfen, ob die Frauenberatung oder eine andere fachberatungsstelle zuständig ist.

Wenn möglich, bringen Sie bitte vorhandene Unterlagen zu Ihrer aktuellen Situation mit. Dazu
können zum Beispiel gehören:

  • Personalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel
  • Mietvertrag oder Kündigungsschreiben
  • Sozialleistungsbescheide (z.B. vom Jobcenter oder Sozialamt)
  • Weitere Unterlagen, die für Ihr Anliegen wichtig sind
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