Für Frauen* in Wohnungsnot
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Flyer zu unserem Beratungsangebot
Anforderungen an den Gewaltschutz für Frauen
Wohnungslos in Stuttgart - ein Wegweiser
Häufig gestellte Fragen
Muss ich für das erste Gespräch einen Termin vereinbaren?
Nein. Sie müssen keinen Termin vereinbaren. Sie können montags, mittwochs oder donnerstags
zwischen 9:00 und 11:00 Uhr während unserer offenen Beratungsstunde vorbeikommen. Bitte
planen Sie gegebenenfalls etwas Wartezeit ein. In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam Ihre
aktuelle Situation und besprechen, welche Unterstützung für Sie sinnvoll ist. Wenn viele Frauen* zur
Beratung kommen, können wir nicht alle am selben Tag beraten. Manche müssen deshalb am
nächsten Tag wiederkommen.
Wer kann sich an die Frauenberatung wenden?
Unser Beratungsangebot richtet sich an Frauen* ab 25 Jahren ohne minderjährige Kinder im
Haushalt. Es ist für Frauen*, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind oder in
schwierigen Wohnverhältnissen leben. Auch Paare ab 25 Jahren können sich an uns wenden. Wir
prüfen, ob die Frauenberatung oder eine andere fachberatungsstelle zuständig ist.
Was muss ich zum ersten Beratungsgespräch mitbringen?
Wenn möglich, bringen Sie bitte vorhandene Unterlagen zu Ihrer aktuellen Situation mit. Dazu
können zum Beispiel gehören:
- Personalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel
- Mietvertrag oder Kündigungsschreiben
- Sozialleistungsbescheide (z.B. vom Jobcenter oder Sozialamt)
- Weitere Unterlagen, die für Ihr Anliegen wichtig sind
